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Finanzordnung des STTRV

Die Finanzordnung des STTRV regelt alle Abgaben der Steirischen Vereine, der Technical Officials sowie deren Athletinnen und Athleten an den Steirischen Triathlonverband. Der Finanzausschuss des STTRV erarbeitet einen Gesamtvoranschlag für ein Geschäftsjahr. Der Vorstand beschließt die Finanzordnung im Rahmen seiner Klausur.

Landesverbandsabgabe

Die STTRV - Landesverbandsabgabe beträgt € 60,- pro Verein und Jahr.
Jugendförderung - Höhe Jugendförderung € 50,- pro Verein und Jahr

Mitgliedsbeitrag und Jugendförderung wird am Beginn des neuen Sportjahres vom STTRV eingehoben!

Pönalezahlung für Nichterscheinen einer vorgeschrieben Generalversammlung

Nehmen ordentliche Mitglieder (§4/Abs. 4.3) des STTRV nicht an der Generalversammlung des STTRV teil, wird ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von € 135,-- eingehoben. Gültig ab der Generalversammlung 2017.

Veranstalterabgabe

Veranstalterabgabe  € 0,90 pro Einzelstarter ab Kategorie Junioren (18 Jahre),  € 0,60 pro Staffelstarter, mindestens jedoch € 50.- pro Bewerb.Berechnungsbasis ist die offizielle Ergebnisliste der Veranstaltung.

Veranstalterabgabe für Tageslizenzen

Für Veranstaltungs-Teilnehmer ohne ÖTRV-Jahreslizenz ist eine Tageslizenz pro Starter durch den veranstaltenden Verein einzuheben.

Kilometergeldabrechnung

Vergütet werden Fahrtkosten € 0,32 / km, pro Kampfrichter / Trainer / Vorstandsmitglied der mit einem Kfz angereist ist.

Es ist auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zu achten.

Preisgeld für Staatsmeister

Staatsmeister: Je Staatsmeistertitel erhalten Sportler welche für einen Steirischen Verein gemeldet sind € 200.
Weitere Preisgelder für Ehrungen können vom Vorstand im Rahmen der Klausur beschlossen werden. 

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